Tooltip
1 1

Führerscheinklasse - PKW

PKW-Klassen BF17, B, BE


B

  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger bis 750 kg zG1)
    • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 17 (18)
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM,
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

B96

  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger über 750 kg zG1)
    • Anhänger über 3.500 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 4,25 t
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 17 (18)
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM,
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: -

BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als 3,5 t.

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 17 (18)
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung

1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.

© 2014-2024 Fahrschule Schumaier