Führerscheinklasse - PKW
PKW-Klassen BF17, B, BE
B
- Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
- Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG1)
- Anhänger über 750 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 17 (18)
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: L, AM,
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
B96
- Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
- Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger über 750 kg zG1)
- Anhänger über 3.500 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 4,25 t
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 17 (18)
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: L, AM,
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: -
BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als 3,5 t.
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 17 (18)
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.