Führerscheinklasse - Lkw
Lkw-Klassen C,C1, CE, C1EC1
LEICHTERE LKW
- Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG> 1) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18 (21)
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung C1E
LEICHTERE LASTZÜGE
- Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)
- Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18 (21)
- Vorbesitz: C1
- Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
C SCHWERERE LKW
- Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18 (21)
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klasse: C1
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung:Theorieprüfung und Praktische Prüfung CE
SCHWERERE LASTZÜGE
- Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG1)
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18 (21)
- Vorbesitz: C
- Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,bei Besitz von D1: DE
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.