Führerscheinklasse - landwirtschaftliche Fahrzeuge
Klassen L, T
L
- Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinenbis 25 km/h bbH2)
- Stapler bis 25 km/hauch mit Anhänger
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
T
- Traktor über 40 km/h bis 60 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH2)in der Land- oder Forstwirtschaft,auch mit Anhänger
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16 (18)
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.