Berufskraftfahrer Ausbildung
Neueinsteiger
Alle Neueinsteiger in den Fahrberuf im Güterkraft- und Personenverkehr die gewerblich fahren und mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C/CE, C1/C1E ( erworben ab dem 10.09.2009 ) und D/DE, D1/D1E
( erworben nach dem 10.09.2008 ) unterwegs sind, sind per Gesetz verpflichtet folgende Qualifizierungen zu absolvieren:
- Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ( beide mit IHK - Prüfung )
- Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen
Möglichkeiten für den Nachweis der Grundqualifikation
Grundqualifikation
- Eine 7,5 stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
- Prüfung vor der IHK ( keine Schulung erforderlich )
- Fahrerlaubnis ist Voraussetzung
Beschleunigte Grundqualifikation
- Eine 1,5 stündige theoretische Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrgangs in unserer Fachschule
- Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung
- Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden